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Veranstaltungen

  • Vortragsveranstaltung am 23.11.2023
    Am 23. November 2023 fand die 38. Veranstaltung des GruPrax e.V. und des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) im SSC-Gebäude der Universität statt.

    Als Hauptrednerin konnten wir Dr. Viktoria Kraetzig, Habilitandin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Alexander Peukert an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, gewinnen, die zum Thema „Der Pastiche – Fair Use im Unionsrecht?“ vortrug. Eingeleitet wurde der Abend zuvor von unserer Doktorandin Laura Marie Münster, die mit der Vorstellung ihres kurz vor dem Abschluss stehenden Forschungsvorhabens „Die urheberrechtliche Zulässigkeit des Samplings kleinster Tonsequenzen“ die perfekte Überleitung zum Hauptvortrag lieferte.

    Anlass beider Vorträge war das kalte, zweisekündige Scheppern von Metall auf Metall, das die Gerichte schon seit über 20 Jahren beschäftigt und das urheberrechtliche Spannungsfeld zwischen Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrecht auf die Probe stellt. Frau Münster gab der Zuhörerschaft eine umfassende Einleitung in die Problematik, indem sie die Bedeutung des Samplings für die Musik, insbesondere für Popmusik und die Rap- und Hip-Hop-Szene unterstrich und die rechtliche Problematik des lizenzfreien Samplings kurz darstellte. In ihrem Vortrag fokussierte sie sich auf die Frage nach einschlägigen Schranken, insbesondere, ob Sampling unter die neue Pastiche-Schranke nach § 51a UrhG fallen kann. Frau Münster hat im Rahmen ihrer Forschung eine bisher noch fehlende Definition des Pastiche ausgearbeitet, unter die sie alle Aspekte des Falls subsumiert hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass Sampling Pastiche sein könne und das bei „Metall auf Metall“ auch der Fall sei. Mit einem abschließenden Hinweis darauf, dass genau diese Frage – wie Pastiche im Sinne des Unionsrechts zu verstehen ist – am 14.09.2023 auch Gegenstand eines Vorlagebeschlusses („Metall auf Metall V“) des BGH wurde, war der Übergang zu Frau Dr. Kraetzigs Vortrag vollbracht. Gleichzeitig war die Neugierde der Anwesenden darauf, ob der EuGH ähnlich wie Frau Münster entscheiden wird, sicherlich geweckt.

    Nach herzlichem Applaus begann Frau Dr. Kraetzig mit ihrer kritischen und sorgfältigen Auseinandersetzung mit dem Vorlagebeschluss des BGH, der unter anderem danach fragt, ob der Pastiche-Begriff im Sinne der InfoSoc-Richtlinie als Auffangtatbestand für eine künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk oder sonstigen Bezugsgegenstand einschließlich Samplings zu verstehen sei. Prägnant brachte sie bereits zu Beginn den Tenor ihres Vortrags auf den Punkt und nahm die gesamte, vielfältige Zuhörerschaft mit, indem sie „Metall auf Metall“ als das benannte, was „Lüth“ für das Zivilrecht war. Die Kopie ohne Lizenz sei eine „Erbsünde“ des Urheberrechts, während der Pastiche wiederum nicht nur eine bloße Kopie darstelle, sondern ein Spiel mit Differenz und Imitation sei, sodass er gerade nicht zu einer verkappten Fair-Use-Klausel für jegliche Kopie herabsinken dürfe.

    So spreche bereits das Normprogramm des Unionsrechts gegen die Existenz eines Auffangtatbestands, da die verschiedenen Ausnahmen und Beschränkungen als eigene Freiheitssphären zu verstehen seien, die sich überlappten, aber nicht ineinander aufgehen sollten, zumal ansonsten die einzelnen Nennungen von Parodie, Karikatur und Pastiche im Normtext überflüssig wären. Das unionsrechtliche Sekundärrecht denke zudem, wie die Rechtsprechung des EuGH untermauere, allein in der Kategorie eines funktionierenden Binnenmarkts, was durch ein generalklauselartiges Begriffsverständnis ausgehöhlt würde. Außerdem widerspreche ein solches Verständnis dem Drei-Stufen-Test, was der britische High Court in seiner Entscheidung „Only Fools“ im letzten Jahr bestätigte, da der europäische Gesetzgeber damit nur eine Ausnahme für drei begrenzte spezifische Arten der Nutzung schaffen und gerade nicht jede Form der Kopie umfassen wollte.

    Stattdessen müsse der Pastiche-Begriff als unionsautonom ausgelegt und mit Inhalt gefüllt werden. Da die Ausnahme vermutlich keine Vollharmonisierung bewirken solle, dürften die Mitgliedstaaten den Begriff aber ausfüllen, solange die materielle Begriffsgrenze nicht verschoben würde. Insbesondere setze ein Pastiche eine inhaltliche oder künstlerische Auseinandersetzung voraus. Folglich müsse der grundrechtliche Schutzbereich der Meinungs- und/oder Kunstfreiheit eröffnet sein, sodass dessen inhaltliche Erörterung inklusive Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich sei. Memes als Pastiche seien kritisch zu hinterfragen, da die Nutzung auf einer Plattform allein noch nicht dazu führe, dass es sich um ein Pastiche handelt. Stattdessen müsse kontextspezifisch darauf abgestellt werden, ob das Meme bloß zum Konsum oder viel mehr zur Kommunikation gedacht ist. Nur im letzteren Fall könne ein Meme von den kunstbezogenen Grundrechten umfasst sein.

    Zum Schluss plädierte Frau Dr. Kraetzig dafür, dass das Urheberrecht sich wieder auf seine Wurzeln besinne solle: Je mehr das Urheberrecht die Alltagskommunikation, z.B. durch Memes, einbeziehe, desto mehr müsse bereits sein Schutzgegenstand mit Grundrechtsabwägungen bestimmt werden. Die Schutzschwelle solle nicht weiter herabgesenkt werden, da ansonsten zunehmend Alltagsgegenstände wie Kunst behandelt würden.

    Diese klaren Thesen riefen natürlich Reaktionen und Fragen im Publikum hervor, sodass z.B. lebhaft darüber diskutiert wurde, ob Memes und die Karosserie eines Porsche-Fahrzeugs als künstlerische Leistungen verstanden werden können. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, warum der Karlsruher Kunstbegriff in der InfoSoc-Richtlinie eine Rolle spiele.

    Die angeregte Diskussion setzte sich beim anschließenden Get Together mit Getränken und Buffet fort, sodass den Vereinsmitgliedern aus Anwalt- und Richterschaft sowie Studierenden, Promovierenden und Habilitierenden in immer wechselnden Konstellationen ein fruchtbarer Austausch und eine bunte Mischung gelang.

 

  • Moot Court-Finale am 22.06.2023
    Am 22. Juni 2023 fand die 37. Veranstaltung des GruPrax e.V. und des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) im Oberlandesgericht Köln statt. Der GruPrax-Verein hatte in diesem Halbjahr die Ehre, zum Finale des allerersten Moot Courts im Gewerblichen Rechtsschutz einladen zu dürfen: Das Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) bot in Kooperation mit Anwälten des Fachausschusses Gewerblicher Rechtsschutz des Kölner Anwaltvereins (KAV), unter der Leitung von Dr. Markus Bagh, Dr. Dennis Groh und Dr. Ruben A. Hofmann, vier Studentinnen die Möglichkeit an, in die anwaltliche Rolle zu schlüpfen.

    Der Moot Court begann bereits im März dieses Jahres. Das Klägerteam erhielt hierzu einen komplexen designrechtlichen Fall, in dem es um eine Produktimitation ging, sowie umfangreiche Unterlagen, insbesondere eine Markenurkunde, Fotos der Verletzungshandlung und ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben der Rechtsabteilung mit der Aufgabe, innerhalb von drei Wochen eine Klageschrift anzufertigen. Dem schlossen sich praxisnah Replik und Duplik an.

    „Praxisnah“ war dabei auch das richtige Stichwort für das Finale: Das fiktive LG Köln tagte im Saal des Schifffahrtssenats des OLG Köln mit einer hochkarätigen Besetzung des 6. Zivilsenats desselben Gerichts. Unter Führung des VorsRiOLG Hubertus Nolte und unter dem Beisitz der StvVorsRiOLG Dorothea Hammer sowie dem RiOLG Christian Hoppe wurde der Fall ebenso sachlich und gründlich wie in einer echten Verhandlung aufgearbeitet und es wurde dabei kein Detail ausgelassen. Selbst das Diktiergerät, um die Anträge festzuhalten sowie die Zurechtweisung des Vorsitzenden bei der Anfertigung von „verbotenen“ Bildaufnahmen durften nicht fehlen.

    Auch die etwas beschränktere Raumkapazität hielt die Mitglieder unseres Vereins aus Anwalt- und Richterschaft nicht davon ab, die Veranstaltung zahlreich zu besuchen, sodass in kürzester Zeit die Plätze belegt waren.

    So konnten die Mitglieder dabei zusehen, wie die vier gut vorbereiteten Studentinnen die Interessen ihrer „Mandantinnen“, jeweils Herstellerinnen von Wandleuchten, vertraten. Zunächst durfte das klägerische Team in einem kurzen Vortrag die Interessen ihrer Mandantin verteidigen. Dabei führten die beiden Teilnehmerinnen die Zuschauer*innen unter äußerst kreativen Beschreibungen der wettbewerblichen Eigenart des klägerischen Musters quer durch das Lauterkeits-, Urheber- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht. Der Vorsitzende lobte die Beschreibungen zum Schluss als „Wettbewerbslyrik“.

    Die Beklagtenseite ließ sich durch den gegnerischen Vortrag allerdings nicht in die Defensive drängen. Ganz im Gegenteil bekämpften sie das klägerische Vorgehen flexibel, indem sie u.a. bereits die Zulässigkeit der Klage mit Argumenten aus der TÜV-Rechtsprechung anzweifelten. Dabei waren sie nicht minder kreativ in ihren Ausführungen, wenn sie auf die „kleinste Münze“ zu sprechen kamen, was auch der Vorsitzende umgehend zu loben wusste. Geschickt behaupteten sie eine Doppelschöpfung, was das Gericht zum Erlass eines Beweisbeschlusses zwang. Es gingen also, zumindest im Rahmen dieses Formats, alle als Gewinner*innen vom Platz.

    Gelegenheit, die hervorragende Leistung der Studentinnen und Richter*innen zu würdigen und den Kontakt mit den Vereinsmitgliedern herzustellen, bot das anschließende Get Together, welches bei Buffet und Getränken in einer ebenfalls besonderen Atmosphäre eines Gewölbekellers der „Winebank“ stattfinden konnte.

    Die Veranstaltung stellt einen großartigen Auftakt für den demnächst startenden LL.M.-Studiengang „Recht und Digitalisierung“ dar. In dessen Modulhandbuch wurde nämlich auf unser Betreiben hin das Prüfungsformat „Moot Court“ aufgenommen, sodass dieses erfolgreiche Format in Zukunft regelmäßig für die Studierenden stattfinden kann.

 

  • Vortragsveranstaltung und Talkrunde am 10.01.2023
    Am 10. Januar 2023 fand die 36. Veranstaltung des GruPrax e.V. und des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) im SSC-Gebäude der Universität statt.

    Für unseren „Neujahrsempfang“ haben wir unseren sonst üblichen Hauptvortrag durch eine vom kommissarischen Direktor des IGRU Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer moderierte „Talkrunde“ ersetzt. Die Runde am (virtuellen) Kaminfeuer sollte die Zuhörer*innen aus Richter-, Anwalt- und Studierendenschaft dazu anregen, sich an der Gesprächsrunde zum „Wandel des Lauterkeitsrechts“ zu beteiligen. Als Diskutant*innen konnten wir Richter*innen der zuständigen Kammer beim LG Köln, Frau Dr. Michaela Brunssen und des zuständigen Senats beim OLG Köln, Dirk Büch, gewinnen.

    Zunächst nahm aber unser Doktorand Lukas Heimann uns mit in die Welt des Patentrechts und machte auf ein Problem aufmerksam, das Herr Heimann in seinem Dissertationsvorhaben wissenschaftlich beleuchtet: Waren Sie schon einmal im Spanien-Urlaub und dachten sich: „Ach, ich habe vergessen, meine Waschmaschine in Deutschland einzuschalten! Aber zum Glück kann ich meine smarte Waschmaschine auch von Spanien aus bedienen!“? Mit diesem amüsanten Beispiel hat Herr Heimann das Publikum darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Sachverhalt für das Territorialitätsprinzip ein Problem darstellt. Ist die Bedienung der smarten Waschmaschine als deutsches Verfahrenspatent geschützt, müssen grundsätzlich alle Verfahrensschritte im Inland durchgeführt werden, sodass bei einer teilweisen Verlagerung von einzelnen Vorgängen ins Ausland eine Aushöhlung des nationalen Patentschutzes droht. Herr Heimann stellte die hierzu bisherig ergangene Rechtsprechung vor, die bislang unterschiedliche Anforderungen an die Beurteilung dieser Problematik stellt, die er im Rahmen seines Forschungsvorhabens systematisieren möchte. Wie weitreichend dieses Problem sein kann, verdeutlichte Herr Heimann uns, indem er uns zum Abschluss in die unendlichen Weiten des Weltraums mitnahm, wo nicht nur die Erfindungsbenutzung ein Problem darstellen kann, sondern auch die Frage der Entstehung von Erfinderrechten im „Outer Space“ nicht eindeutig beantwortet werden kann. Die Neugierde der Anwesenden auf die Ergebnisse seiner Untersuchung hat er damit mit Sicherheit geweckt.

    Nach herzlichem Applaus und wieder auf der Erde angekommen, baten wir Frau Dr. Brunssen und Herrn Büch nach vorne, dimmten das Licht, zündeten den virtuellen Kamin an und begannen die gemütliche Diskussionsrunde bei einem Gläschen Wein. Dabei sollte es um die Gegenwart und die Zukunft des Lauterkeitsrechts gehen, da die zahlreichen, kontrovers diskutierten Reformen in den letzten Jahren das Potenzial bieten, das Gesicht des Lauterkeitsrechts stark zu verändern. In diesem Zusammenhang wurde u.a. über die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands, die Reform zur Eindämmung des Missbrauchs der Abmahnbefugnis oder über die durch die EU geplante Stärkung von Mediationsverfahren gesprochen. Gut vorbereitet, redegewandt und mit anschaulichen Beispielen und Zahlen unterfüttert gaben beide Richter*innen einen Eindruck darüber, wie all diese Reformen und Bestrebungen ihre richterliche Praxis verändert haben.

    Um den Bezug von der richterlichen Praxis zur Lebenswelt der Studierenden herzustellen, bat Herr Professor Peifer Frau Dr. Brunssen und Herrn Büch darum, zu erläutern, wie sie in den gewerblichen Rechtsschutz gekommen sind, wieso Studierende den gewerblichen Rechtsschutz im Schwerpunkt wählen sollten und wie man an die zuständigen Stellen ans Gericht gelangt. Entsprechende Rückfragen aus dem Publikum brachten interessante Einblicke in frühere Tätigkeiten oder über aktuelle Fälle und sorgten für einen gelungenen Abschluss der Diskussion.

    Gelegenheit, diese und andere Themen zu vertiefen und den Kontakt zwischen Vereinsmitgliedern und Studierenden und Promovierenden herzustellen, bot das anschließende Get Together, welches glücklicherweise wieder im direkten persönlichen Kontakt bei Buffet und Getränken stattfinden konnte.

 

  • Vortragsveranstaltung am 31.05.2022
    Am 31.05.2022 fand die 35. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt. Nachdem wir in den letzten Jahren pandemiebedingt in den digitalen Raum ausweichen mussten, war es nun glücklicherweise wieder möglich, in der Universität zusammenzukommen.

    Als Hauptredner konnten wir Herrn Jörn Feddersen, Richter des I. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, gewinnen, der zum Thema „Wandel der Verkehrsauffassung und markenrechtliche Tatbestände“ vortrug.

    Zuvor erhielt die Zuhörerschaft bereits einen aufschlussreichen Einblick in ein am Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht angesiedeltes Dissertationsprojekt zum Thema „Verpflichtung zur Interoperabilität von Messengerdiensten“, welches von unserem Doktoranden Patrik Kassel präsentiert wurde: Sollen und können Messengerdienste wie WhatsApp, Signal oder Threema dazu verpflichtet werden, Interoperabilität zwischen ihren Diensten zu gewährleisten, sodass eine Kommunikation von einem zum anderen Dienst ohne die zeitgleiche Installation zahlreicher Messenger-Apps möglich wird? Herr Kassel stellte in seinem Impulsvortrag anschaulich dar, wie Interoperabilität verstanden werden kann, welche Probleme in technischer und rechtlicher Hinsicht damit verbunden sind und welche normativen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.

    Unser Hauptredner Herr Feddersen nahm anschließend den Faden auf und lenkte das Interesse der Zuhörerschaft auf eine markenrechtliche Problematik, die er informativ und unterhaltsam präsentierte: Wie wirkt es sich im Markenrecht aus, wenn sich die Verkehrsauffassung hinsichtlich bestimmter Zeichen oder Produkte im Laufe der Zeit ändert? Um dieser Frage nachzugehen, identifizierte er, an welchen Stellen in den Tatbeständen des Markengesetzes die Verkehrsanschauung die markenrechtliche Beurteilung maßgeblich prägt und verändern kann. Vor dem Hintergrund der kommunikativen Funktionen der Marke wurde deutlich, dass sowohl bei Fragen des Bestands als auch der Verletzung von Marken die Wahrnehmung des Zeichens und des dazugehörigen Produktes in den verschiedenen maßgeblichen Verkehrskreisen für den Markenschutz entscheidend sein kann. Ein zwischenzeitlicher Wandel der Verkehrsanschauung oder eine nunmehr erfolgte Verkehrsdurchsetzung kann dann über Bestand oder Löschung der Marke, also über Sieg oder Niederlage des Markeninhabers entscheiden.

    Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte und interessante Diskussion, in der sowohl Fragen zu ganz praktischen Beispielen der Feststellung einer Verkehrsanschauung als auch zu den Einflüssen der unionsrechtlichen Rechtsprechung auf die Beurteilung markenrechtlicher Tatbestände zur Sprache kamen.

    Gelegenheit diese und andere Themen zu vertiefen und den Kontakt zwischen Vereinsmitgliedern und Studierenden und Promovierenden herzustellen, bot das anschließende Get Together, welches endlich wieder im direkten persönlichen Kontakt stattfinden konnte. Bei Buffet und Getränken entstanden spannende Gesprächsrunden und der Wiedereinstieg in die Präsenzveranstaltungen fand einen gelungenen Abschluss.

 

  • Vortragsveranstaltung am 09.12.2021
    Am 09.12.2021 fand die 34. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. zum Thema „Die Influencer-Rechtsprechung des BGH“ in digitaler Form statt.

    Als Redner konnten wir für unser vorweihnachtliches Zusammenkommen Herrn Dr. Martin Gerecke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, gewinnen. Dabei war nicht nur das Format der Veranstaltung erneut im digitalen Raum angesiedelt, auch die Thematik entsprang demselben: Herr Dr. Gerecke führte uns ein in die Influencer-Rechtsprechung des BGH, die dieser im September in drei Grundsatzentscheidungen ausgearbeitet hatte. Mit der Nutzung von Social Media zu Werbezwecken und den damit zusammenhängenden Fragen zu etwaigen Kennzeichnungspflichten und deren Ausgestaltung kam Herr Dr. Gerecke im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit schon früh in Kontakt und so erlebten die anwesenden Zuhörer*innen einen anschaulichen, fachlich äußerst kundigen und leidenschaftlichen Vortrag. Unserem Redner gelang eine hervorragende Verbindung von Praxis und Wissenschaft. Die in der anwaltlichen Beratung und der einschlägigen Rechtsprechung relevanten Problemfälle wurden systematisch untersucht, um die mittlerweile höchstrichterlich geklärten, aber auch die noch offenen Aspekte herauszuarbeiten und einer systematischen Prüfung zu unterziehen.

    Sowohl im Vortrag als auch in der sich daran anschließenden, lebhaften und erkenntnisreichen Diskussion zeigte sich, dass mit der Beurteilung durch den BGH zwar einige Pflöcke eingeschlagen wurden, längst aber nicht alle praxisrelevanten Fragen gelöst sind. Sowohl die Wissenschaft als auch die Praxis wird das Influencer-Marketing also weiterhin beschäftigen.

 

  • Vortragsveranstaltung am 22.06.2021
    Am 22.06.2021 fand die 33. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. zum Thema „Wie macht man Gesetze? – Legistik und ihre Praxis“ in digitaler Form statt.

    Als Redner durften zahlreiche Mitglieder und eine große Zuhörerschaft Mathias Schmid vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie Prof. Dr. Stephan Breidenbach von der Europa-Universität Viadrina begrüßen. Die beiden Vortragenden ermöglichten einen spannenden Einblick in den Gesetzgebungsprozess und die Verwandlung einer komplexen Regelungsaufgabe in einen strukturierten Normtext. Unmittelbarer Anlass war die Umsetzung der Copyright-Richtlinie (DSM-Richtlinie), bei der eine von Professor Breidenbach entwickelte und im BMJV eingesetzte Methode angewendet wurde. Insbesondere die Transformation von Art. 17 der DSM-Richtlinie in das UrhDaG zur Regelung der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen gelang auf diese Weise in einer Form, die dem Ausgangstext in der Richtlinie strukturell überlegen ist.

    Im Anschluss an die Vorträge bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen und in eine Diskussion einzusteigen. Eine solche entwickelte sich schnell und zeigte den großen Anklang, den das Thema bei den Anwesenden fand.

 

  • Vortragsveranstaltung am 01.12.2020
    Am 01.12.2020 fand die 32. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt. Aufgrund der Pandemiesituation musste auf eine digitale Plattform ausgewichen werden. Dennoch fanden sich viele Vereinsmitglieder und interessierte Studierende ein, um den Ausführungen von fünf Doktoranden beizuwohnen, die mit Kurzvorträgen ihre Dissertationsprojekte vorgestellt haben:

    Carola Kaiser: Anspruch auf Sicherheitsaktualisierungen bei Smart Products
    Alexander Lukas: Keyseller - Die urheberrechtliche Zulässigkeit des Verkaufs von Produktschlüsseln für Computerspiele im Internet
    Philipp Neumann: Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Internet-Memes als referenziellen, neuartigen Kommunikationsmitteln
    Malte Pieper: Der Unverhältnismäßigkeitseinwand im Lichte der FRAND-Rechtsprechung
    Florian Priemel: Der internationale Schutz von Sendeunternehmen


    Der Ausklang bei Getränken und Buffet blieb aufgrund der digitalen Natur der Veranstaltung zwar auf der Strecke, aber das hielt die Teilnehmenden nicht von regen und spannenden Diskussionen ab.

 

  • Vortragsveranstaltung am 30.06.2020
    Am 30.06.2020 fand die 31. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt. Aufgrund der Pandemiesituation musste auf eine digitale Plattform ausgewichen werden. Nichtsdestotrotz fanden sich viele Vereinsmitglieder und interessierte Studierende ein, um dem Vortrag von Herrn Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Koch beizuwohnen. Er widmete sich dem Thema „Urheberrecht im Spannungsfeld von Unions- und Verfassungsrecht“, befasste sich mit den BGH-Entscheidungen in Sachen „Metall auf Metall“, „Reformistischer Aufbruch“ und „Afghanistan-Papiere“ und der damit einhergehenden Modifikation des Verhältnisses von Unionsgrundrechten und nationalen Grundrechten. Der Ausklang bei Getränken und Buffet blieb aufgrund der digitalen Natur der Veranstaltung zwar auf der Strecke, aber das hielt die Teilnehmenden nicht von der sich dem Vortrag anschließenden regen Diskussion ab.

 

  • Vortragsveranstaltung am 28.11.2019
    Am 28.11.2019 fand die 30. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt. Herr Prof. Dr. Guido Westkamp, Chair in Intellectual Property and Comparative Law, Centre for Commercial Law Studies, Queen Mary, University of London bot den Vereinsmitgliedern und interessierten Studierenden einen Vortrag zu dem Thema „Personality Branding im Vereinigten Königreich - Die Möglichkeiten des Vertrags- und Markenrechts sowie des Rechts der Unfair Competition“. Er gab damit einerseits einen spannenden Einblick in diesen Themenbereich des britischen Rechts und andererseits einen Ausblick in die Zukunft nach dem Brexit. Im Anschluss an den Vortrag konnten die Mitglieder und Studeirenden, wie gewohnt, einem weiteren Gedankenaustausch bei einem kleinen Buffet nachgehen.

 

  • Vortragsveranstaltung am 11.04.2019
    Am 11.04.2019 fand die 29. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt. Vereinsmitglieder sowie Studierende mit Interesse am Patentrecht kamen dafür in der Bibliothek des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht zusammen. Herr Richter am Bundespatentgericht Andreas Paetzold hielt einen Vortrag zu dem Thema "Vorstellung des Bundespatentgerichts im Schnittpunkt des gewerblichen Rechtsschutzes" und führte damit die Zuhörerschaft in die Arbeitsabläufe des Bundespatentgerichts ein. Neuere Entscheidungen des Bundespatentgerichts spielten dabei ebenso eine Rolle, wie verfahrensrechtliche Hinweise zur mündlichen Verhandlung oder der Einführung neuer Entgegenhaltungen im Beschwerdeverfahren. Im Anschluss konnten Zuhörer die Themen des Vortrags bei einem kleinen Buffet noch näher vertiefen und  so weitere Einblicke in die Arbeit des Bundespatentgerichts erhalten.

 

  • Vortragsveranstaltung am 26.10.2018
    Am 26.10.2018 fand die 28. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt. Dafür kamen die Vereinsmitglieder sowie interessierte Studierende des Schwerpunktbereiches zusammen. Den Vortrag hielt Frau Marianne Grabrucker, Vorsitzende Richterin BPatG a.D. und  Mme. President Circle of European Trademark Judges zu dem Thema: "Eine neue Markenform: Zur Gewährleistungsmarke - Probleme und Lösungen?". Anlass dafür war das Markenmodernisierungsgesetz (MaMoG), das ab dem 16.12.2018 in Kraft tritt und die dem Markenrecht bis dahin fremde Gewährleistungsmarke neu in das Markengesetz einführt. Im Anschluss könnten sich die Hörer, wie üblich, bei Getränken und einem kleinen Buffet weiter über das Thema auszutauschen.

 

  • Vortragsveranstaltung am 08.05.2018
    Am 08.05.2018 fand die 27. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt. Wie üblich trafen sich Vereinsmitglieder, sowie fachlich interessierte Studierende des Schwerpunktbereichts. Zu Beginn der Veranstaltung trug zunächst Herr Dr. Philipp Kiersch die Ergebnisse seiner Dissertation zum Thema "Adblocking im Internet" vor. (Online verfügbar über die Internetseite der Universitätsbibliothek: https://kups.ub.uni-koeln.de/8209/) Im Anschluss hielt Herr Vorsitzender Richter am LG Hamburg Dr. Jan Tolkmitt einen Vortrag zu dem Thema "Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Verlinkung – Grundstein für ein autonomes europäisches Haftungsrecht?". Im Anschluss an die Vorträge bestand wie gewohnt die Möglichkeit die vorgetragenen Themen bei Getränken und einem kleinen Buffet noch zu vertiefen.

  • Vortragsveranstaltung am 27.10.2017
    Am 27.10.2017 fad die 26. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt. Den Vereinsmitgliedern wurde ein Vortrag von Herrn Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf Dr. Thomas Kühnen zum Thema "Die Äquivalenz in der neuesten Rechtsprechung des BGH - Irrwege & Schleichtwege" geboten, der auf die veränderte Rechtsprechung des BGH zur Äquivalenz im Patentrecht einging. Auch dieses Mal wurde im Anschluss an den Vortrag die Möglichkeit eines weiteren Gedankenaustauschs bei Getränken und einem kleinen Buffet geboten.

  • Vortragsveranstaltung am 03.02.2017
    Am 03.02.2017 fand die 25. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt. Dazu versammelten sich wie gewohnt die Mitglieder des Fördervereins, fachlich interessierte und Studierende des Schwerpunktbereichs "Gesitiges Eigentum und Wettbewerb". Die Veranstaltung fand im Seminargebäude der Universität zu Köln statt. Als Referent wurde Prof. Dr. Benjamin Raue willkommen geheißen. Er referierte zu dem Thema "Schadensersatz nach Immaterialgüterrechtsverletzungen in Frankreich, England und den USA". Anschließend bestand die Möglichkeit, den Abend bei Kölsch und einem kleinen Buffet ausklingen zu lassen.

  • Vortragsveranstaltung am 24. Mai 2016
    Am 24. Mai 2016 kamen zum 24. Mal die Mitglieder des Fördervereins, fachlich Interessierte und Studierende des Schwerpunktbereichs "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zur Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln zusammen. Zunächst stellte Frau Ilona Koppermann die Thesen ihrer Doktorarbeit vor und sprach über "Die Verwechslungsgefahr im Urheberrecht". Anschließend referierte Herr Dr. Emil Schwippert, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D. zu dem Thema "Die Wiederholungsgefahr - Neue Probleme um einen altbekannten Rechtsbegriff". Wie üblich wure im Anschluss an die Vorträge die Möglichkeit zum Austausch bei Kölsch und einem kleinen Buffet gegeben.

  • Vortragsveranstaltung am 01. Dezember 2015
    Am 01. Dezember 2015 wurde die nunmehr bereits 23. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. abgehalten. Aufgrund von Renovierungsarbeiten im Neuen Senatssaal fanden sich Mitglieder, Ehrenmitglieder, Doktoranden und Studenten des Schwerpunktbereichs 3 „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“ erstmals im Seminargebäude mit verglastem Stehkonvent zusammen. Frau Prof. Dr. Steinbeck, die zwischenzeitlich zur Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ernannt wurde und mithin an der Universität zu Köln beurlaubt ist, stellte zunächst Frau Jun.-Prof. Dr. Louisa Specht vor, die den Verein während der Dauer ihrer Abwesenheit aus Köln betreuen wird. Auch Frau Jun.-Prof. Dr. Specht richtete anschließend einige einleitende Worte an das Publikum, bevor Herr Prof. Dr. Thomas Dreier, M.C.J. mit einem Vortrag unter dem Titel „European Copyright reloaded“ über die im Urheberrecht unter europäischem Einfluss zu erwartenden Rechtsänderungen informierte. Im Anschluss auch an eine dem Vortrag nachfolgende ausführliche Diskussion hatten Referenten und Gäste bei Kölsch und Buffet in gewohnter Atmosphäre wie üblich die Möglichkeit zu einem persönlichen und fachlichen Gedankenaustausch.

  • Vortragsveranstaltung am 23. Juni 2015
    Die 22. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. fand am 23. Juni 2015 im Neuen Senatssaal der Universität statt. Hierzu versammelten sich die Mitglieder des GruPrax e.V., sowie Gäste aus der Praxis und Studierende des Schwerpunktbereichs "Geistiges Eigentum und Wettbewerb". Zunächst stellte die von Prof. Dr. Steinbeck betreute Doktorandin Jana Frölich die Thesen ihrer Untersuchung vor. Sie sprach über "Die Relevanz der Markenform". Insbesondere ging es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Markenformen ungleich behandelt werden dürfen. Anschließend wurde Frau Dr. Irene Pakuscher, Ministerialrätin aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Abt. III B 4 Patent- und Erfinderrecht; Gebührenrecht auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, als Referentin willkomen geheißen. Sie sprach zu dem Thema "Aktuelles aus dem internationalen und europäischen Patentrecht". Im Anschluss konnten die Teilnehmer wie gewohnt ihre Gedanken bei Kölsch und einem Buffet austauschen.

  • Vortragsveranstaltung am 17. November 2014
    Am 17. November 2014 kamen zum 21. Mal die Mitglieder des Förderkreises GruPrax e.V. sowie von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreute Doktoranden und Studierende des Schwerpunktbereichs "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zur Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln zusammen. Zunächst trug - wie es der Tradition entspricht- ein von Prof. Steinbeck betreuter Doktorand die Thesen seiner Untersuchung vor. Stephan Carduck sprach über "Die Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung auf das Verhältnis zwischen Hauptlizenzgeber und Unterlizenznehmer beim Wegfall der Hauptlizenz (M2Trade/TakeFive)". Anschließend wurde der Vorsitzende Richter des 30. Senats am Bundespatentrecht, Herr Prof. Dr. Franz Hacker, willkommen geheißen. Er trug zum Thema "Die Unterlassungshaftung von Internet-Diensteanbietern" vor. Anschließend bestand die Möglichkeit, den Abend bei Kölsch und einem kleinen Buffet ausklingen zu lassen.

  • Vortragsveranstaltung am 20. Mai 2014
    Am 20. Mai 2014 versammelten sich die Mitglieder des Förderkreises GruPrax e.V sowie die von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreuten Doktoranden und Studierenden des Schwerpunktbereichs "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" bereits zur 20. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln. Zunächst stellte der von Prof. Steinbeck betreute Doktorand, Stefan van Elten, die Thesen seiner Untersuchung vor. Er sprach über "Das Wissenschaftsplagiat als Urheberrechtsverletzung". Anschließend erörterte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats am Oberlandesgericht Köln, Herr Hubertus Nolte, die "Aktuelle Rechtsprechung des 6. Zivilsenats". Nach den Vorträgen bestand - wie gewohnt - die Möglichkeit zu persönlichen und fachlichen Gesprächen bei Kölsch und kleinem Buffet.

  • Vortragsveranstaltung am 12. November 2013
    Am 12. November 2013, einen Tag nach Karnevalsbeginn kamen bereits zum neunzehnten Mal die Mitglieder des Förderkreises GruPrax e.V sowie die von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreuten Doktoranden und Studierenden des Schwerpunktbereichs "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zur allhalbjährigen GruPrax-Vortragsveranstaltung im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln zusammen. Die Veranstaltung, die ganz im Zeichen des Lauterkeitsrechts stand, begann mit dem Vortrag eines ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiters des Instituts von Frau Prof. Dr. Steinbeck, Herrn Patrick Pommerening, der die Arbeitsthesen seiner Dissertation zum "Verhältnis von Vertragsrecht und Lauterkeitsrecht nach der Umsetzung der UGP-Richtlinie" vorstellte. Danach gab die Leiterin des Referats Wettbewerbsrecht im Bundesministerium der Justiz, Frau Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Lauterkeitsrecht. Sie ging dabei insbesondere auf das jüngst verabschiedete Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken und den damit einhergehenden Neuerungen ein, die danach besonders von den Praktikern des Auditoriums eingehend diskutiert wurden. Im Anschuss daran waren die geladenen Gäste auch nach den Karnevalsfeierlichkeiten vom Vortag nicht müde, den Abend wie gewohnt mit persönlichen und fachlichen Gesprächen bei Kölsch und kleinem Buffet in den Räumlichkeiten des Instituts von Frau Prof. Dr. Steinbeck ausklingen zu lassen.

  • Vortragsveranstaltung am 27. Juni 2013
    Am 27. Juni 2013 kamen zum achtzehnten Mal die Mitglieder des Förderkreises, von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreute Doktoranden und Studierende des Schwerpunktbereichs "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zur Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln zusammen. Frau Sonja Mroßstellte zunächst einen Ausschnitt aus ihrer Dissertation vor und präsentierte ihre Thesen zur "Bedeutung von Gestaltungsalternativen für den Schutzausschluss technisch bedingter Produktgestaltungen im Markenrecht und im UWG". Im Anschluss referierte Herr Prof. Dr. Ansgar Ohly über die aktuelle Entwicklung des markenrechtlichen Verletzungstatbestands. Dabei setzte er sich detailliert mit der Trade Mark Study des Max-Planck-Instituts und den daraus resultierenden Reformvorschlägen der europäischen Kommission auseinander. Nach den Vorträgen bestand - wie gewohnt - die Möglichkeit zu persönlichen und fachlichen Gesprächen bei Kölsch und kleinem Buffet. 

  • Vortragsveranstaltung am 15. November 2012
    Am 15. November 2012 fand die siebzehnte Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. statt, zu dem sich wieder Mitglieder, interessierte Gäste aus der Praxis und Studenten aus dem Schwerpunktbereich "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zusammenfanden. Die Vorträge hielten Herr Rechtsreferendar Daniel Bork und Herr Richter am OLG von Hellfeld, wie gewohnt im Neuen Senatssaal der Universität. Zunächst stellte Herr Bork einige Thesen aus seiner Dissertation zum Thema "Irreführende Produktvermarktung" vor, wobei er schwerpunktmäßig die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 UWG behandelte, ehe er das Verhältnis der Vorschrift zu § 4 Nr. 9 lit. a UWG und zum MarkenG erläuterte. Sodann referierte Herr von Hellfeld über die aktuelle Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des OLG Köln. Sein Vortrag ging dabei auf zahlreiche materiell-rechtliche und prozessuale Probleme ein, die aktuell diskutiert werden und in naher Zukunft auch den BGH beschäftigen werden. Im Anschluss an den wissenschaftlichen Teil des Abends fanden sich die Teilnehmer zum traditionellen lockeren Gedankenaustausch bei Kölsch und Häppchen in den Räumen des Instituts zusammen. 

  • Vortragsveranstaltung am 21. Juni 2012
    Die sechzehnte Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. fand am 21. Juni 2012 im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln statt. Zunächst stellte Frau Johanna Wiebusch den Mitgliedern des Vereins sowie den Doktoranden und Schwerpunktbereichsstudenten von Frau Prof. Dr. Steinbeck die Thesen ihrer Dissertation zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit den Argumenten der Befürworter machte Frau Wiebusch zunächst ihre ablehnende Haltung gegenüber der Einführung eines Leistungsschutzrechts deutlich. Angesichts der Pläne der Bundesregierung unterbreitete Frau Wiebusch dennoch einen eigenen Vorschlag zur Ausgestaltung und zeigte dessen Vorzüge gegenüber dem Referentenentwurf des BMJ auf. Im Anschluss fasste Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Thomas Koch in seinem Vortrag den aktuellen Stand der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zu den markenrechtlichen Problemen des keyword advertisings zusammen. Dabei betonte er, dass insbesondere die Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion zu einer Markenverletzung führen kann. Abschließend folgte ein Überblick über die divergierende Rechtsprechung in den einzelnen Mitgliedstaaten, an dessen Ende Herr Dr. Koch zu dem Ergebnis kam, dass für eine Rechtsvereinheitlichung in Zukunft weitere Entscheidungen des EuGH nötig sein werden. Nach der anschließenden Diskussion, in der vor allem die Unterschiede zwischen dem europäischen und dem deutschen Verständnis der markenrechtlichen Verwechselungsgefahr zur Sprache kamen, klang die Veranstaltung beim traditionellen kölschen Buffet in der Bibliothek des Instituts aus. 

  • Vortragsveranstaltung am 08. November 2011
    Am 08. November 2011 kamen zum fünfzehnten Mal die Mitglieder des Förderkreises, von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreute Doktoranden und Studierende des Schwerpunktbereichs "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zur Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln zusammen. Frau Referendarin Johanna Haesemann stellte zunächst die Thesen ihrer Doktorarbeit zur Auslegung des Zitatrechts gemäß § 51 UrhG vor. Anhand der Google-Bildersuche zeigte sie, dass in der modernen Informationsgesellschaft - angesichts verfassungsrechtlicher Wertungen und kollektivistischen Begründungsansätzen folgend - auch isolierte Verweise unter § 51 S. 1 UrhG fallen können. Im Rahmen ihres Vortrags setzte sich Frau Haesemann insbesondere kritisch mit der Thumbnails-Entscheidung des BGH und den traditionellen Auffassungen zum Zitatrecht auseinander. Im Anschluss vermittelte Frau Richterin am Bundespatentgericht Regina Kortge einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den absoluten Schutzhindernissen des § 8 MarkenG und löste damit die ein oder andere kontroverse Diskussion aus. Wie üblich wurde im Anschluss an die Vorträge die Möglichkeit zum Austausch mit den Referenten bei Kölsch und einem kleinen Buffet in der Bibliothek des Instituts gegeben. 

  • Vortragsveranstaltung am 07. Juni 2011
    Am 07. Juni 2011 begrüßte Frau Prof. Dr. Steinbeck die Vereinsmitglieder, Doktoranden und Schwerpunktbereichsstudenten zur nunmehr vierzehnten Veranstaltung des GruPrax e.V. im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln. Zunächst stellte Frau Therese Margareta Kaulen das Thema ihrer Dissertation vor und veranschaulichte den Zuhörern die schwierige rechtliche Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln. Dabei äußerte sie sich insbesondere kritisch zu den Versuchen in der Vergangenheit, eine klare Abgrenzung anhand bestimmter einzelner Kriterien vorzunehmen. Vielmehr sprach Frau Kaulen sich dafür aus, eine Gesamtbetrachtung im Einzelfall vorzunehmen und das in Frage stehende Produkt anhand verschiedener Indizien entweder den Lebensmitteln oder den Arzneimitteln zuzuordnen. Im Anschluss hielt Frau Prof. Dr. Annette Kur vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht ihren Vortrag zum Thema "Konsolidierung der Rechtspraxis oder Ausdehnung des Markenschutzes? Die Beurteilung von Adwords in der Rechtsprechung, mit Hinweisen zur EU-Markenstudie". Im Rahmen dessen setzte sie sich kritisch mit der jüngsten Rechtsprechung des EuGH zum Markenrecht und insbesondere der sog. "Funktionslehre" auseinander. Für die Zuhörer von besonderem Interesse waren ihre Ausführungen zu den Konsequenzen, die das MPI aus dieser Rechtsprechung für die von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Markenstudie gezogen hat. Die bevorstehende Evolution der Markenrechtsrichtlinie und der Gemeinschaftsmarkenverordnung sowie andere durch die Vorträge aufgeworfene Fragen wurden anschließend beim traditionellen Buffet in der Bibliothek des Instituts angeregt diskutiert. 

  • Vortragsveranstaltung am 09. November 2010
    Die dreizehnte Vortragsveranstaltung begann mit einer mit einer kurzen Begrüßung der Vereinsmitglieder, Doktoranden und Studenten durch Frau Prof. Dr. Steinbeck. Hiernach stellte Herr Dr. Mathias Rausch in einem Vortrag seine Dissertationsschrift "Stärkung des Informationsanspruchs durch das arca-nigra-Verfahren" vor. Im Mittelpunkt seine Überlegungen stand die Frage, wie der Schuldner eines Auskunftsanspruchs zu einer richtigen Inforamtionsgabe angehalten werden kann. Kernpunkt war die Lösung über ein "in-camera" ablaufendes Kontrollverfahren. Über die hierzu vertretenen Thesen wurde anschließend angeregt diskutiert und zudem Anmerkungen aus der Praxis ausgetauscht. Nach dem letztjährigen Preisträger Herrn Dr. Nikolas Gregor bekam Herr Dr. Rausch den diesjährigen Dissertationspreis des GruPrax e.V. Den zweiten Vortrag hielt Herr Richter am BGH Prof. Dr. Wolfgang Büscher. Er sprach über den "Schutz des Gemeinschaftsgeschmacksmusters am Beispiel der Entscheidung 'Verlängerte Limousinen' des Bundesgerichtshofs". Es wurde deutlich, welche Probleme der Schutz unionsweiter Schutzrechte mit sich bringt und dass eine behutsame Weiterentwicklung der Rechtsprechung auch hier nur durch eine hinreichende Anzahl an Rechtsstreitigkeiten möglich ist. Der Inhalt beider Vorträge wurde von den Gästen anschließend bei Kölsch und einem kleinen Buffet in der Bibliothek des Instituts diskutiert.

  • Vortragsveranstaltung am 22. April 2010
    Zum zwölften Mal lud Frau Prof. Steinbeck die Vereinsmitglieder, ihre Doktoranden und ihre Schwerpunktbereichsstudenten gestern zur Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V ein. Nachdem sie ihre Gäste kurz begrüßt hatte, übergab sie das Wort an ihre Doktorandin Frau Frauke Asendorf, die einen Vortrag über "Die Mehrheit von Verletzten im gewerblichen Rechtsschutz" hielt. Im Mittelpunkt ihrer Überlegungen stand die Frage, wie der Schaden zu berechnen ist, wenn neben dem Inhaber eines Schutzrechts auch der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an dem Schutzrecht den Verletzer in Anspruch nehmen möchte. Über die hierzu vertretenen Thesen von Frau Asendorf wurde anschließend angeregt diskutiert. Den zweiten Vortrag hielt Herr Richter am KG Berlin Dr. Gangolf Hess. Sein Thema betitelte er mit "Zugänge, Schubladen, Kräutertees und Vollmachten - Zur höchstrichterlichen Beurteilung defizitärer Abmahnungen". Gespickt mit einigen Anekdoten aus seinem Berufsleben erläuterte er anschaulich, welche Rechtsfolgen fehlerhafte Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht nach der Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes haben können. Mangels offen gebliebener Fragen beim Publikum beendete Herr Dr. Hess seinen Vortrag damit, seinerseits die Zuschauer nach ihren Meinungen zu einem aktuellen Problem zu befragen. Über beide Vorträge, aber auch über andere berufliche sowie über private Dinge, konnten sich die Gäste anschließend bei Kölsch und einem kleinen Buffet in der Bibliothek des Instituts austauschen.

  • Vortragsveranstaltung am 23. Juni 2009
    Am 23.06.2009 konnte Frau Prof. Dr. Steinbeck die zahlreich erschienenen Mitglieder des GruPrax e.V. sowie Studenten und Doktoranden zum elften Mal begrüßen. Zunächst stellte Frau Rechtsanwältin Bernadette Schneiderihr Dissertationsthema "Die Markenparodie in Deutschland" vor. Dabei ging sie insbesondere auf die Fragen ein, unter welchen Voraussetzungen die Markenparodie eine Markenverletzung darstellt und in welchen Konstellationen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gegeben sein könnte. Ihren Vortrag veranschaulichte Frau Schneider durch zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung und hatte in der anschließenden Diskussion Gelegenheit, ihre Meinung gegenüber den Zuhörern zu verteidigen. Den anschließenden Vortrag hielt Herr Vorsitzender Richter des 3. Zivilsenates am OLG Hamburg Axel Gärtner. Sein Thema kündigte er mit "Von Markenparfumverkäufen, Anschriftenlisten und Dentalästhetika - Des Anwalts Frust, des Richters Lust? Das Erlebnis 'Streitgegenstandslehre' im Alltag des Wettbewerbsprozesses" an. Mit anschaulichen Beispielen aus der Rechtsprechung verdeutlichte Herr Gärtner die Problem, die die richtige Antragstellung sowie die Bestimmung des Steitgegenstandes und des Umfanges von Unterlassungstitlen mit sich bringen. Nach den Vorträgen bestand - wie gewohnt - die Möglichkeit zu persönlichen und fachlichen Gesprächen bei Kölsch und kleinem Buffet.

  • Vortragsveranstaltung am 27. Januar 2009
    Am 27.01.2009 fand die mittlerweile zehnte Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Wissenschaft und Praxis im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht statt. Herr Martin Drews stellte zunächst einige Thesen seiner Dissertation zum Thema "Die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG" vor. Im Anschluss musste sich Herr Drews wie üblich den kritischen Fragen der Praktiker stellen. Sodann referierte Frau Richterin am Bundespatentgericht Elisabeth Fink über die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts aus dem Jahre 2008. Der Vortrag offenbarte die mitunter sehr unterschiedlichen Linien der Senate und entfachte im Folgenden eine rege Diskussion. Diese wurde anschließend wie immer bei Kölsch und kleinem Buffet vertieft. 

  • Vortragsveranstaltung am 08. Juli 2008
    Am 08. Juli lud Frau Prof. Dr. Steinbeck zur zweiten Veranstaltung des GruPrax e.V. im Jahre 2008 ein. Obwohl man auf Grund der Sommerferien einige Mitglieder im Auditorium vermisste, war es auch diesmal wieder eine rundum gelungene Veranstaltung. Der offizielle Teil wurde nach den Begrüßungsworten von Frau Prof. Dr. Steinbeck durchHerrn Daniel Blankenburg eingeleitet. Er stellte einige Thesen aus seiner Dissertation zum Thema „Die markenmäßige Benutzung im Rahmen der Markennennung“ vor, wobei insbesondere seine These, dass das Merkmal der „markenmäßigen Benutzung“ nur noch für § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG notwendig sei, für reichlich Diskussionsstoff sorgte. Hauptredner an diesem Abend war dieses Mal Herr Vorsitzender Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Eike Ullmann, der Ende 2006 als Vorsitzender des I. Zivilsenats des BGH ausgeschieden ist. Thema seines Vortrags, der auch demnächst in einer Festschrift erscheinen wird, war „Die bösgläubige Markenanmeldung und die Marke des Agenten – überschneidende Kreise“. Nachdem die Zuhörer auch zu diesem Thema Ihre Ansichten ausgetauscht hatten, ging es wie gewohnt zum gemütlicheren Teil des Abends über. 

  • Vortragsveranstaltung am 22. Januar 2008
    Wie gewohnt an einem Dienstag, fand am 22.01.2008 die bislang best besuchte Veranstaltung des GruPrax e.V./Förderkreises statt. Unter den ca. 60 Teilnehmern befand sich neben den Mitgliedern des Vereins auch wieder der juristische Nachwuchs, in Gestalt von Doktoranden und Schwerpunktbereichs-Studenten, die von Frau. Prof. Dr. Steinbeck betreut werden. Nach der Begrüßung durch Frau Prof. Dr. Steinbeck stellte zunächst Frau Heike Freundeinige Thesen ihrer Dissertation - „Rechtsnachfolge in Unterlassungspflichten“ - vor und hatte in der anschließenden Diskussion die Gelegenheit ihre Meinung gegenüber Praktikern zu verteidigen. Im Anschluss daran referierten Herr Richter am BGH Alfred Bergmann und Herr Vorsitzender Richter am LG Köln Dieter Kehl über die aktuelle Entwicklung des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes. Dabei tauschten die beiden Richter ihre beruflich gewohnten Rollen, indem Herr Richter Bergmann als Revisionsrichter dem Publikum als Erstes seine Erkenntnisse mitteilen durfte und diesmal Herr Richter Kehl als Tatrichter „das letzte Wort hatte.“ Auch hier ergab sich im Anschluss eine mitreißende Diskussion, die nach dem Umzug vom Neuen Senatssaal in die Räumlichkeiten des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz, wie gewohnt bei Kölsch und Häppchen fortgesetzt werden konnte. Zu später Stunde ergriffen dann auch einige Studenten und Doktoranden die Chance Herrn Richter Bergmann über die Tätigkeit als Richter beim BGH auszufragen. 

  • Vortragsveranstaltung am 26. Juni 2007 
    Am Dienstag, den 26.06.07 fand um 18.00 Uhr s.t für die Mitglieder des Förderkreises und für die von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreuten Doktoranden sowie die Studierenden des Schwerpunktbereiches "Geistiges Eigentum" eine Vortragsveranstaltung im Neuen Senatssaal statt. Herr Daniel Halbsguth stellte zunächst einige Thesen aus seiner Dissertation vor, in der er sich mit der "Territorialität im Verletzungsverfahren aus der Gemeinschaftsmarke – Die Grenzen der Einheitlichkeit" beschäftigt. Der Vorschlag, den Unterlassungsanspruch nicht nur einheitlich, sondern nach Sprachgrenzen geteilt zu gewähren, stieß auf weitgehende Zustimmung. Im Anschluss referierte Herr Jürgen Dembowski, Vorsitzender Richter im 6. Zivilsenat am OLG Frankfurt, über die "Divergierende OLG-Rechtsprechung zu § 4 Nr. 4 und § 4 Nr. 11 UWG". Was ist eine Verkaufsförderungsmaßnahmen iS.v. § 4 Nr. 4 UWG, ist es ausreichend, wenn weitere Informationen ausschließlich im Internet abrufbar sind, und die überaus relevante Frage, ob die Wettbewerbskammern und -senate demnächst AGB-Kontrollen durchzuführen haben wurden diskutiert. Der anschließende Empfang mit "Kölsch und Bier" (so ein Versprecher) gab allen Beteiligten wie immer die Gelegenheit zu persönlichen und fachlichen Gespräche. 

  • Studienfahrt zum BGH am 08. Februar 2007
    Auch dieses Jahr sind wir wieder mit einer Gruppe von Studenten nach Karlsruhe gefahren. Am Mittwoch angekommen haben wir zunächst das Gelände des Bundesgerichtshofs besichtigt. Anschließend hat uns eine wissenschaftliche Mitarbeiterin sehr anschaulich die Fälle vom nächsten Tag erläutert. Auch Herr Prof. Dr. Bornkamm hat sich Zeit für uns genommen und uns erklärt, wie sich der Weg zum BGH-Anwalt oder zum BGH-Richter gestaltet.
    Schön, dass so mancher Student nach einer solchen Fahrt endlich seinen Berufswunsch konkretisieren kann: BGH-Richter... 

  • Vortragsveranstaltung am 01. Februar 2007
    Am 1. Februar fand das erste Förderkreistreffen im Jahr 2007 statt, zu dem sich wieder Mitglieder, interessierte Gäste aus der Praxis und Studenten aus dem Schwerpunktbereich "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" zusammenfanden. Die Vorträge hielten Frau Rechtsreferendarin Sandra Gottzmann und Herr Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Otto Teplitzky, diesmal wieder im Neuen Senatssaal der Universität, der der Veranstaltung den passenden Rahmen gab. Zunächst stellte Frau Gottzmann einige Thesen aus ihrer Dissertation zum Thema "Sukzessionsschutz im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht" vor, wobei sie schwerpunktmäßig den sachlichen Anwendungsbereich von § 30 Abs. 5 MarkenG behandelte. Im Anschluss fand eine kurze, aber angeregte Diskussion statt. Sodann referierte Herr Prof. Dr. Teplitzky über "Aktuelle Probleme des Wettbewerbsverfahrensrechts". Der informative Vortrag ging auf ausgewählte Problemfelder näher ein, wie die Bestimmtheit des Unterlassungsklageantrags, die Bestimmung des Streitgegenstands der Unterlassungsklage oder das Feststellungsinteresse. Dabei setzte sich Herr Prof. Dr. Teplitzky kritisch mit einigen Urteilen zu den genannten Fragen auseinander und sparte nicht mit insbesondere für Praktiker hilfreichen Hinweisen. Nach dem Vortrag nahmen viele der anwesenden Zuhörer die Gelegenheit wahr, um interessierte Fragen zu stellen.Im Anschluss an den wissenschaftlichen Teil des Abends fanden sich die Teilnehmer, wie gewohnt, zu einem lockeren Gedankenaustausch bei Kölsch und Häppchen in den Räumen des Instituts zusammen. 

  • Vortragsveranstaltung am 06. Juli 2006
    Bereits zum zweiten Mal in diesem Semester kamen die Mitglieder des Förderkreises am 06. Juli 2006 zu einer Vortragsveranstaltung zusammen. Die Veranstaltung stand dieses Mal ganz im Zeichen des Domain-Rechts. Zunächst gab Herr Rechtsreferendar David Kipping, LL.M. einen Überblick über seine Promotion zum "Recht der .eu-Domains", bei dem er insbesondere den Tatbestand der spekulativen und missbräuchlichen Registrierung nach Art. 21 der EG-Verordnung 874/2004 erläuterte. Der zweite Vortrag folgte dann aus höchstrichterlicher Sicht, denn hierfür konnte Herr Richter am BGH Prof. Dr. Joachim Bornkamm gewonnen werden. Er referierte über die neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Domain-Recht. Dabei analysierte er sowohl die aktuellen als auch einige klassische Entscheidungen, so dass die Zuhörer einen Überblick über die gesamte Entwicklung dieses noch jungen Rechtsgebietes bekamen. Im Anschluss an die Vorträge, die erstmalig im Neuen Senatssaal gehalten wurden, gab es im Institut für Gewerblichen Rechtsschutz bei einem kölschen Buffet und den dazu passenden Getränken wiederum Gelegenheit, über die Vorträge und andere Dinge zu diskutieren. 

  • Vortragsveranstaltung am 26. April 2006
    Am 26. April 2006 trafen sich erneut die Mitglieder des Förderkreises sowie von Frau Prof. Dr. Steinbeck betreute Studentinnen und Studenten des Schwerpunktbereichs zu einer Vortragsveranstaltung. Es handelte sich um eine Sonderveranstaltung, bei der es um das Thema der Rechtsdemoskopie ging. Demoskopische Untersuchungen haben insbesondere für das markenrechtliche Eintragungs- und Verletzungsverfahren große Relevanz. Wann liegt beispielsweise eine Verkehrsdurchsetzung vor, wann eine Verwechslungsgefahr? Die vortragende Frau Rechtsanwältin Dr. Almuth Pflüger (Leiterin der TNS Infratest Rechtsforschung) erläuterte insbesondere, wie diesbezügliche demoskopische Erhebungen durchgeführt werden und was das Deutsche Patent- und Markenamt diesbezüglich verlangt. Anschließend gab es wie immer bei Brezeln und Kölsch noch Gelegenheit, über den Vortrag und andere Themen zu diskutieren.

  • Studienfahrt zum BGH am 09. Februar 2006
    Am 09. Februar 2006 nutzte eine Gruppe von Schwerpunktbereichsstudenten wieder die von Frau Prof. Dr. Steinbeck angebotene Möglichkeit, Verhandlungen beim BGH mitzuerleben. Es standen ein markenrechtlicher sowie zwei lauterkeitsrechtliche Fälle auf der Tagesordnung. Die Gruppe war bereits am Vortag angereist und konnte sich bei einer Führung über das Gelände und durch die zentralen Gebäude über die Arbeits- und Verhandlungsabläufe am BGH informieren. 

  • Förderkreistreffen am 19. Januar 2006
    Zum nunmehr dritten Mal kamen am 19. Januar 2006 die Mitglieder des Förderkreises und einige Studenten des Schwerpunktbereichs im Institut für Gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Wiederum hatten zwei Doktoranden die Gelegenheit, die Thesen ihrer Dissertationen dem fachkundigen Publikum vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.Frau Referendarin und Mitarbeiterin des Instituts Marie-Christine Teworte sprach dabei über die lauterkeitsrechtliche Bewertung von Verkaufsförderungsmaßnahmen. Frau Referendarin Sibille Steingass nahm Stellung zu der lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit von Kundenbindungssystemen. Die beiden Doktorandinnen hielten einen gemeinsamen Vortrag, in dem sie sich im Rahmen ihrer Themen insbesondere mit den Transparenzanforderungen im neuen UWG befasst haben. Dabei haben sie die Frage aufgeworfen, ob § 4 Nr. 4 die Gefahr einer Überregulierung von Informationspflichten bei Verkaufsförderungsmaßnahmen und Kundenbindungssystemen birgt.
    Anschließend referierte Herr Vorsitzender Richter am OLG Köln Dr. Emil Schwippert über den Umgang mit dem neuen UWG. Er setzte sich dabei insbesondere kritisch mit der Anwendung des neuen § 4 Nr.1 UWG durch den BGH auseinander und ging im Anschluss daran auf die Normierung des Rechtsbruchtatbestandes in § 4 Nr. 11 UWG ein. 
    Nach den Vorträgen gab es wie bei den vergangenen Treffen Gelegenheit, bei Kölsch und Brezeln noch weiter zu über das Gehörte und andere Themen zu diskutieren. 

  • Förderkreistreffen am 6. Juli 2005
    Am 6. Juli 2005 kamen die Mitglieder des Förderkreises zum zweiten Mal zu einer Vortragsveranstaltung in der Bibliothek des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Wie bereits beim ersten Mal haben zwei Doktoranden die Thesen ihrer Dissertationen vorgestellt. Den Anfang machte Frau Referendarin Nina Kaulmann, die sehr anschaulich und mit vielen Beispielen aus der Praxis über den Schutz von Werbeslogans referierte. Anschließend beschäftigte sich Herr Referendar Sten Frenzel mit dem Vorsprung durch Rechtsbruch unter besonderer Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsrechts. 
    Den abschließenden Vortrag hielt Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Rohnke zu dem Thema „Die neuere Rechtsprechung des EuGH zum Markenrecht – kritische Anmerkungen aus der Sicht der Praxis“.
    Wie bereits beim ersten Treffen wurde im Anschluss an den Vortragsteil die Möglichkeit zum Austausch mit den Referenten in angenehmer Atmosphäre bei Kölsch und Brezeln gegeben.

  • Fahrt zum Bundesgerichtshof am 01. und 02. Juni 2005
    Einen ersten Einblick in die Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes konnten Studenten des Schwerpunktbereichs Nr. 3 bekommen bei einer zweitägigen Studienfahrt zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe mit Frau Prof. Dr. Steinbeck. 
    Nach zweistündiger Zugfahrt bezogen wir zunächst unsere Zimmer in der Jugendherberge in Karlsruhe. Im Anschluss daran empfing uns der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats beim BGH, Herr Prof. Dr. Ullmann. Er führte uns über das Gelände des Bundesgerichtshofs, zeigte uns den Sitzungssaal des I. Zivilsenats und sein (sehr schönes) Büro. Außerdem besichtigten wird das neu gebaute Bibliotheksgebäude. 
    Beim anschließenden Abendessen leisteten uns zunächst Herr Prof. Dr. Ullmann und anschließend Herr Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Erdmann, der Vorgänger von Herrn Prof. Dr. Ullmann, Gesellschaft. Herr Prof. Dr. Erdmann berichtete interessante Geschichten aus seiner über 22-jährigen Tätigkeit als Mitglied des I. Zivilsenats. 
    Nachdem wir dann auch das Karlsruher Nachtleben kennen gelernt hatten, fanden wir uns am nächsten Morgen mit kleinen Augen um 8.00 Uhr wieder beim BGH ein, um an einer Verhandlung des I. Zivilsenats teilzunehmen. Dort führte uns ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter umfassend in die zur Verhandlung stehenden Fälle ein. Um 9.00 Uhr verkündete der BGH zunächst einen Beschluss zur Vorlage einer markenrechtlichen Fragestellung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Anschließend wurden nacheinander vier Fälle aus dem Gebiet des Wettbewerbsrechts verhandelt. Nachdem der Vorsitzende in den Sach- und Streitstand eingeführt hatte und die Revisionsanträge verlesen worden waren, plädierten die BGH-Anwälte ausführlich unter den kritischen Augen der fünf Senatsmitglieder. Nachdem die Verhandlung beendet worden war, zog sich das Gericht zur Beratung zurück, die bis in den Abend dauerte. 
    Nach einem Mittagessen in der Kantine des BGH ging’s für uns wieder zurück nach Köln. Da wir natürlich auf die Entscheidung des Gerichts gespannt waren, hat uns der Wissenschaftliche Mitarbeiter des BGH anschließend per E-Mail über den Urteilstenor informiert. Bis wir die kompletten Urteile auf der Internetseite des BGH einsehen können, müssen wir uns allerdings wohl noch fünf Monate gedulden – so lange haben die BGH-Richter Zeit, um ihre ausführliche Urteilsbegründung zu verfassen.

  • 27. Januar 2005
    Das erste Treffen des Förderkreises fand am 27. Januar ab 18.00 Uhr in den Räumen des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz statt.
    Zunächst haben zwei Doktoranden die Thesen ihrer inzwischen abgeschlossenen Dissertationen vorgestellt. Herr Rechtsanwalt Maximilian Dorndorf referierte über die Anwendbarkeit des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes neben dem Markenrecht. Im Anschluss daran beschäftigte sich Herr Referendar Marc Oberhardtmit Eintragungsfähigkeit und Schutzumfang einer Dienstleistungsmarke für den Einzelhandel. Abschließend hielt Herr Vorsitzender Richter am BGH a.D. Professor Dr. Willi Erdmann einen Vortrag zu dem Thema „Neuere Entwicklungen bei der Schutzrechtsverwarnung“. Im Anschluss an den wissenschaftlichen Teil bestand die Möglichkeit eines weiteren Gedankenaustauschs bei einem Glas Kölsch.