Am 09.12.2021 fand die 34. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V. zum Thema „Die Influencer-Rechtsprechung des BGH“ in digitaler Form statt.
Als Redner konnten wir für unser vorweihnachtliches Zusammenkommen Herrn Dr. Martin Gerecke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, gewinnen. Dabei war nicht nur das Format der Veranstaltung erneut im digitalen Raum angesiedelt, auch die Thematik entsprang demselben: Herr Dr. Gerecke führte uns ein in die Influencer-Rechtsprechung des BGH, die dieser im September in drei Grundsatzentscheidungen ausgearbeitet hatte. Mit der Nutzung von Social Media zu Werbezwecken und den damit zusammenhängenden Fragen zu etwaigen Kennzeichnungspflichten und deren Ausgestaltung kam Herr Dr. Gerecke im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit schon früh in Kontakt und so erlebten die anwesenden Zuhörer*innen einen anschaulichen, fachlich äußerst kundigen und leidenschaftlichen Vortrag. Unserem Redner gelang eine hervorragende Verbindung von Praxis und Wissenschaft. Die in der anwaltlichen Beratung und der einschlägigen Rechtsprechung relevanten Problemfälle wurden systematisch untersucht, um die mittlerweile höchstrichterlich geklärten, aber auch die noch offenen Aspekte herauszuarbeiten und einer systematischen Prüfung zu unterziehen.
Sowohl im Vortrag als auch in der sich daran anschließenden, lebhaften und erkenntnisreichen Diskussion zeigte sich, dass mit der Beurteilung durch den BGH zwar einige Pflöcke eingeschlagen wurden, längst aber nicht alle praxisrelevanten Fragen gelöst sind. Sowohl die Wissenschaft als auch die Praxis wird das Influencer-Marketing also weiterhin beschäftigen.